Über uns - TECH Unternehmensgruppe aus Hannover
Über uns. Insgesamt arbeiten rund 850 Mitarbeiter daran, unser Leistungsversprechen und die hohen Ziele in Qualität und Zuverlässigkeit in ihrer täglichen..
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- <H3> Leistungen
- <H3> Über uns
- <H3> Team
- <H3> Blog
- <H3> Karriere
- <H3> News
- <H3> Standorte
- <H3> Impressum Datenschutz
- <H1> Leistungen
- <H3> Instandhaltung
- <H4> Unsere Flexibilität ist Ihr Kapital: Als Experte für das Thema Instandhaltung sorgen wir für eine zuverlässige und bedarfsgerechte Verfügbarkeit Ihrer Maschinen und Anlagen, sowohl durch präventive Wartungsmaßnahmen als auch ad hoc bei akuten Störungsfällen.
- <H4> Wir steigern nachhaltig Ihre Anlagenverfügbarkeit und sichern somit einen reibungslosen Produktionsablauf.weiterlesen Video coming soon
- <H4> Referenzen:
- <H4> Formaplan GmbH & Co. KG
- <H3> Produktionsservice
- <H4> Sie möchten Ihre Produktion entschlanken, brauchen Unterstützung für Termingeschäfte oder kurzfristige Auftragsspitzen? Wir übernehmen produkt- und leistungsunabhängig Teile Ihrer Produktionsprozesse, innerhalb Ihrer eigenen Hallen oder in einem unserer Kompetenzzentren.
- <H4> Von der Qualitätskontrolle über die Verpackung von Produkten bis hin zur innerbetrieblichen Logistik und Lohnfertigung, können wir Sie in einer Vielzahl unterschiedlichster Teilprozesse unterstützen. weiterlesen...Video coming soon
- <H4> Referenzen:
- <H4> Beckers Bester GmbH
- <H3> Industriemontage
- <H4> Wir verlagern weltweit fachgerecht Ihre Maschinen und Anlagen, werksintern und werksextern.
- <H4> Angefangen bei der Projektierung über die Verlagerung bis hin zur Remontage, Inbetriebnahme und Abnahme am neuen Standort, Sie können auf unsere fachkundigen Mitarbeiter und eine über 20-jährige Erfahrung vertrauen.
- <H4> weiterlesen...Video coming soon
- <H4> Referenzen:
- <H4> Lambertz GmbH
- <H3> Betriebsmittelprüfung
- <H4> Die heutigen Anforderungen im Hinblick auf die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind sowohl zeitintensiv als auch anspruchsvoll.
- <H4> Wir unterstützen Sie und führen turnusmäßig die notwendigen Prüfungen von Betriebsmitteln nach den neuesten Richtlinien und Vorschriften in Ihrem Haus durch und setzen auf Wunsch auch gleich fehlerhafte Betriebsmittel wieder instand.weiterlesen...Video coming soon
- <H4> Referenzen:
- <H4> Caritas
- <H4> Sennegemeinde Hövelhof
- <H4> Sennegemeinde Hövelhof 2
- <H1> Über uns
- <H4> Jürgen Zinecker und Rainer Bilgeri – geschäftsführende Gesellschafter
- <H4> „Als mittelständisches Dienstleistungsunternehmen vereint die TECH Unternehmensgruppe zwei Gesellschaften unter dem Dach der TECH-PLUS-GmbH und erzeugt dadurch übergreifende Synergien und passgenaue Lösungen für unsere Kunden.
- <H4> Insgesamt arbeiten rund 850 Mitarbeiter daran, unser Leistungsversprechen und die hohen Ziele in Qualität und Zuverlässigkeit in ihrer täglichen Arbeit zu verwirklichen.
- <H4> Ob für die TECH Industrie-Service GmbH mit Sitz in Seesen, ihren Niederlassungen in Hövelhof und Lehrte, für die TECH Industrie-Wartung GmbH mit Sitz in Göttingen oder ihrer Niederlassung in Leer, gemeinsam gelebte Werte schaffen standortübergreifend einen Mehrwert für unsere Kunden.“
- <H4>
- <H4> Der TECH Verhaltenscodex
- <H4> TECH-Zertifizierung: DIN ISO 9001
- <H4> TECH WHG Zertifikat 2016-2017
- <H1>
- <H1>
- <H1>
- <H4> Historie
- <H4> 1994 Gründung der TECH Industrie-Wartung GmbH, Göttingen 1994 Gründung der TECH Industrie-Service GmbH, Vellmar 1995 Einführung neuer Reinigungsverfahren mit Wasserhochdrucktechnik 1999 Einführung und Weiterentwicklung ICE-TECH Verfahren 2000 Zertifizierung nach DIN ISO 9001 2005 Gründung der TECH Industrie-Wartung GmbH, Niederlassung Leer 2007 Übernahme der TECH-Gesellschaften durch die geschäftsführenden Gesellschafter Jürgen Zinecker und Rainer Bilgeri 2009 Einführung einer eigenen Instandhaltungssoftware 2012 Gründung der TECH Industrie-Service GmbH, Niederlassung Hövelhof 2015 Eröffnung der Hauptverwaltung TECH-PLUS-GmbH, Lehrte 2015 Gründung der TECH Industrie-Service GmbH, Niederlassung Lehrte
- <H3> Logo-Story
- <H4> Seit 20 Jahren steht die TECH Unternehmensgruppe für eine zuverlässige Partnerschaft mit der Industrie. Ursprünglich als lokales Dienstleistungsunternehmen ins Leben gerufen, erbringen wir heute ganzheitliche technische und infrastrukturelle Dienstleistungen im industriellen Umfeld.
- <H4> Doch nicht nur unser Unternehmen hat sich weiterentwickelt, sondern auch unser Auftritt in der Öffentlichkeit und unsere Kommunikation zum Kunden. In der Logo-Story erfahren Sie alles zu diesem Thema:
- <H1> Team
- <H3> Rainer Bilgeri Geschäftsführer
- <H2> Dipl.Kaufmann Master of Science Senator h.c.
- <H4> TECH - PLUS - GmbH Mergelfeld 11 31275 Lehrte
- <H4> Tel. +49 (0) 511-13 22 16 50 Fax +49 (0) 511-13 22 16 60
- <H4> lehrte@techunternehmensgruppe.de
- <H3> Jürgen ZineckerGeschäftsführer
- <H2> Dipl.Kaufmann
- <H4> TECH - PLUS - GmbH Mergelfeld 11 D - 31275 Lehrte
- <H4> Tel. +49 (0) 511-13 22 16 50 Fax +49 (0) 511-13 22 16 60
- <H4> lehrte@techunternehmensgruppe.de
- <H3> Jacqueline BülteMarketingmanagerin
- <H2> Bachelor of Science
- <H4> TECH Industrie-Service GmbH Mergelfeld 11 D - 31275 Lehrte
- <H4> Tel. +49 (0) 511-13 22 16 50 Fax +49 (0) 511-13 22 16 60
- <H4> lehrte@techunternehmensgruppe.de
- <H3> Axel DallmannNiederlassungsleiter Göttingen
- <H4> Industriemeister Staatl. gepr. Maschinenbautechniker
- <H4> TECH Industrie-Wartung GmbH Rudolf-Winkel-Straße 16 D-37079 Göttingen
- <H4> Tel. +49 (0) 551-600223 Fax +49 (0) 551-631012
- <H4> goettingen@techunternehmensgruppe.de
- <H4> Niederlassungsleiter Leer
- <H3> Walter SchönseeNiederlassungsleiter Leer
- <H4> Niederlassungsleiter Leer
- <H4> Tech. Betriebswirt IHK
- <H4> Staatl. gepr. Maschinenbautechniker
- <H4> TECH Industrie-Wartung GmbH Hauptstraße 24 D - 26789 Leer
- <H4> Tel. +49 (0) 491-9607766 Fax +49 (0) 491-9711361
- <H4> leer@techunternehmensgruppe.de
- <H4> Niederlassungsleiter Seesen
- <H3> Carsten SebodeNiederlassungsleiter Seesen
- <H4> Niederlassungsleiter Seesen
- <H4> TECH Industrie-Service GmbH Johann-Zincken-Straße 3 38723 Seesen
- <H4> Tel. +49 (0) 5381-94 29 70 Fax +49 (0) 5381-9429799
- <H4> seesen@techunternehmensgruppe.de
- <H3> Sarah HeinkeIT- und Projektmanagerin
- <H4> TECH Industrie-Service GmbH Mergelfeld 11 D - 31275 Lehrte
- <H4> Tel. +49 (0) 511-13 22 16 61 Fax +49 (0) 511-13 22 16 60
- <H4> lehrte@techunternehmensgruppe.de
- <H1> Blog
- <H3> Packende Partnerschaft: VerpackungsCluster Südniedersachsen e. V.
- <H3> Sommerfest der TECH Unternehmensgruppe
- <H3> Alles aus einer Hand: UVV- und VdS-Prüfungen
- <H3> Die TECH-Familie wächst
- <H3> Jennifer Rieser – Servicemeisterin
- <H3> Verlagerung von Maschinenblöcken
- <H3> TECH Unternehmensgruppe – Beispiel Produktionsservice
- <H3> TECH Unternehmensgruppe – Industrieumzüge Göttingen
- <H3> TECH Unternehmensgruppe – Beispiel Instandhaltung
- <H3> TECH Unternehmensgruppe – Niederlassung Göttingen
- <H1> Karriere
- <H1> Die Karriere im Blick mit der TECH Unternehmensgruppe
- <H1> NEWS
- <H3> Packende Partnerschaft:VerpackungsCluster Südniedersachsen e. V.
- <H4> Die TECH Industrie-Wartung GmbH Göttingen ist seit Ende des Jahres 2015 Mitglied im VerpackungsCluster Südniedersachsen e. V. und hat Anfang dieses Jahres eine Rahmenvereinbarung geschlossen, wodurch sich nun alle Mitglieder des Clusters be-sonders günstige Konditionen für durch die TECH Unternehmensgruppe durchgeführ-te Betriebsmittelprüfungen sichern können.
- <H3> Weiterlesen..
- <H4> Die TECH Industrie-Wartung GmbH Göttingen ist seit Ende des Jahres 2015 Mitglied im VerpackungsCluster Südniedersachsen e. V. und hat Anfang dieses Jahres eine Rahmenvereinbarung geschlossen, wodurch sich nun alle Mitglieder des Clusters besonders günstige Konditionen für durch die TECH Unternehmensgruppe durchgeführte Betriebsmittelprüfungen sichern können. Einst aus der Idee heraus, Kompetenzen in der Region Südniedersachsen zu bündeln, Mehrwerte für die Unternehmen zu schaffen und dadurch einen Beitrag zur Bestandssicherung und zum Ausbau der Unternehmen zu leisten, haben sich der Landkreis und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Region Göttingen 2005 zum VerpackungsCluster entwickelt. Die öffentlich-private Partnerschaft VerpackungsCluster Südniedersachsen e. V. umfasst mittlerweile 83 Unternehmen aus der Verpackungsindustrie und anderen Branchen. Das Netzwerk schärft das Profil der Unternehmen nach innen und außen und vertritt deren Interessen regional und überregional. Damit stärkt es die Chancen regionaler Unternehmen im Wettbewerb, erhöht die Wertschöpfung und fördert die Attraktivität der Arbeitsplätze in der Region. „Ich freue mich sehr über die zahlreichen Synergien, welche sich durch die Mitgliedschaft im VerpackungsCluster ergeben. Das Cluster dient als Plattform für die Kommunikation mit neuen Unternehmen, ein gegenseitiges Kennenlernen und den Aufbau von Vertrauen als Basis neuer Geschäftsbeziehungen“, so Rainer Bilgeri, Geschäftsführer der TECH Unternehmensgruppe. Die Vorteile für alle Unternehmen wachsen stetig mit der Mitgliederzahl des VerpackungsClusters. „So haben wir uns entschieden, für die Mitglieder einen Mehrwert in Form von vergünstigten Konditionen im Bereich der Betriebsmittelprüfungen anzubieten, was uns natürlich auch die Gelegenheit gibt, weitere Kontakte zu knüpfen und Verbindungen zu stärken. Die Mitglieder des VerpackungsClusters erhalten hierdurch sowohl auf die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel als auch auf die Prüfung ortsfester Anlagen und VdS-Prüfungen Sonderkonditionen.“ Roland Marx, Geschäftsführer des VerpackungsClusters, ist besonders stolz, dass die Semi-nare der 2011 gegründeten VerpackungsAkademie Südniedersachsen seit Kurzem auch für Nicht-Mitgliedsunternehmem angeboten und seit der Namensänderung in ClusterAkademie besser von Unternehmen außerhalb der Verpackungsbranche und außerhalb der Region Niedersachsen wahrgenommen werden. „Wer im Maschinenbau tätig ist, der fühlte sich von Verpackung nicht angesprochen. Und wer nahe der holländischen Grenze sitzt, fühlte sich durch das Südniedersachsen ausgegrenzt“, so Roland Marx. Das seitdem rege Interesse an den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen wird als Ver-bandveranstaltungen in von den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten von bundesweit rund 20 Referenten gestillt und somit ein branchen- und themenübergreifendes Angebot für alle Interessierten geschaffen.
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- <H4> Am ersten Juliwochenende war es wieder so weit, rund 40 Mitarbeiter der TECH Unternehmensgruppe trafen sich im Welcome Hotel in Bad Arolsen zum halbjährlichen Managementmeeting.
- <H4> In eineinhalb Tagen wurden sowohl Neuerungen seit dem letzten Meeting als auch zukünftige Strategien und Ziele für die gesamte Unternehmensgruppe besprochen. Damit der Spaß nicht zu kurz kam, konnten am Nachmittag beim Geocaching in mehreren Gruppen verborgene Schätze gesucht und am Abend gemeinsam in der angeschlossenen Bar des Hotels, fernab des Alltags, nette Gespräche, das WM-Spiel und ein kühles Getränk genossen werden. Wir möchten uns bei allen Teilnehmern für die eingebrachten Vorschläge und die hervorragende Zusammenarbeit bedanken und freuen uns schon jetzt auf das nächste Meeting.
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- <H4> Am 27. November 2015 wurde dem Geschäftsführer der TECH Unternehmensgruppe, Rainer Bilgeri, die Ehrenwürde des Senators durch den Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) verliehen.
- <H3> Weiterlesen..
- <H4> Im Rahmen eines glanzvollen Festaktes im Ritz-Carlton (Berlin), überreichte der Präsident des BVMW, Mario Ohoven, die höchste Auszeichnung des deutschen Mittelstandes an Rainer Bilgeri. In Anerkennung seiner beispielhaften Verdienste um den Mittelstand und in Würdigung seiner herausragenden unternehmerischen Leistung, wurde ihm der Ehrengrad „Senator h.c.“ verliehen. „Ich freue mich sehr über diese Ehrung. Der Verband ist die Stimme des Mittelstandes in unserer Gesellschaft und ich bin stolz einen Teil zum herausragenden Erfolg des BVMW beitragen zu können“, so Rainer Bilgeri. Rainer Bilgeri wurde 2009 in den Bundeswirtschaftssenat des BVMW berufen, welcher das Exzellenz-Gremium bestehend aus Vordenkern und Innovationstreibern des Bundesverbandes darstellt. Hierin befinden sich Persönlichkeiten der Wissenschaft, Forschung, Lehre und Unternehmen, die eine besondere wissenschaftliche oder unternehmerische Leistung erbringen und wichtig für den Standort Deutschland und Europa sind. Der Wirtschaftssenat ist ein parteiübergreifender, geschätzter Gesprächspartner derer, die in Wirtschaft und Wissenschaft, Kultur, Politik und Medien mitgestalten und das Land voranbringen. Er repräsentiert rund 230 Unternehmen mit mehr als 1,1 Millionen Arbeitsplätzen und einem Jahresumsatz von mehr als 98 Milliarden Euro. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft ist ein Dachverband mit etwa 30 Fachverbänden und etwa 100.000 Mitgliedsbetrieben. Zusammen mit seinen 53.000 eigenen Mitgliedsunternehmen stellt er mit insgesamt 150.000 Mitgliedern die stärkste freiwillig organisierte Kraft des deutschen Mittelstandes dar.
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- <H4> Vor acht Jahren machten sich Rainer Bilgeri und Jürgen Zinecker beruflich selbstständig, indem sie im Rahmen einer Altersnachfolge die TECH Industrie-Wartung GmbH sowie die TECH Industrie-Service GmbH übernahmen.
- <H3> Weiterlesen..
- <H4> Heute beschäftigt die TECH Unternehmensgruppe an den Standorten Göttingen, Seesen, Leer und Hövelhof insgesamt rund 600 festangestellte Fachkräfte und bis zu 300 geschulte Aushilfen, die in ganz Norddeutschland Dienstleitungen für Kunden aus der Industrie erbringen. Die Kundenliste reicht dabei produzierenden Unternehmen aus dem Mittelstand bis hin zu international agierenden Konzernen.
- <H4> Auch in der Region Hannover ist das Unternehmen seit vielen Jahren aktiv – bisher allerdings meist vom Gruppensitz in Seesen aus. Doch die Anfahrtswege sind nun kürzer geworden und der Umkreis kann erweitert werden: Denn seit Ende September 2015 gibt es einen neuen Standort der TECH Unternehmensgruppe.
- <H4> Im Ortsteil Ahlten in Lehrte befindet sich nun die Hauptverwaltung und gleichzeitig eine eigenständig organisierte Niederlassung, die momentan vom technischen Leiter, Peter Wegge, betreut wird. Mit der Eröffnung ihrer neuen Hauptverwaltung haben sich Rainer Bilgeri und Jürgen Zinecker einen lang ersehnten Wunsch erfüllt.
- <H4> Aus dem „Mergelfeld 11“ heraus steuern sie künftig die weitere Entwicklung der TECH Unternehmensgruppe und wollen auch in der Region Hannover weiter expandieren. Die Erweiterung des Kundenstammes wird organisatorisch besonders durch die verkehrsgünstige Lage des Standortes nahe der Autobahnen A2 und A7 erleichtert.
- <H4> Zu der Eröffnung des Standortes am 30. September 2015 kamen zahlreiche Gäste in die neuen Räumlichkeiten der Hauptverwaltung und der neuen Niederlassung der TECH Industrie-Service GmbH. Unter den Besuchern befanden sich unter anderem der Bürgermeister von Lehrte Jürgen Kelich, Ulf-Birger Franz, Leiter des Dezernats für Wirtschaft, Verkehr und Bildung in Hannover, der Wirtschaftsdienst Niedersachen, vertreten durch Andreas Bosk, sowie Ralph Käsbach als Repräsentant für den UnternehmerClub Mittelstand vor Ort (MiVO).
- <H4> Aber auch Vertreter vieler junger Unternehmen sowie Gäste und Freunde der TECH Unternehmensgruppe wohnten der Eröffnungsfeier bei und tauschten in angenehmer Runde neue Ideen und Zukunftspläne aus. Nach einem geführten Rundgang durch die Örtlichkeiten im Mergelfeld 11 wurden die vier Geschäftsfelder der TECH Unternehmensgruppe beispielhaft präsentiert.
- <H4> Hierbei erhielten die Besucher unter anderem einen Einblick in die tägliche Arbeit eines Betriebsmittelprüfers und die technische Ausrüstung, die hierfür benötigt wird und konnten einen Einsatzwagen für das Geschäftsfeld der Instandhaltung in Augenschein nehmen.
- <H4> Anschließend begeisterte Frank Wichert mit seinem Team von procow die Gäste mit einer Koptervorführung und erklärte die Bedeutung und die Einsatzmöglichkeiten solcher Drohnen im Umfeld der Instandhaltung 4.0. Als Abschluss der Veranstaltung präsentierte Dr. Frank Ryll vom Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und – automatisierung (IFF) neue Ideen zum Thema „Gestaltung einer vorausschauenden Instandhaltung – Technologien, Potenziale, Dienstleistungen“, bevor das reichhaltige Buffet eröffnet wurde.
- <H4> „Wir sind positiv überrascht, wie viele regionale Unternehmen unserer Einladung gefolgt sind und Interesse an unserem Unternehmen und unseren Dienstleistungen gezeigt haben. Wir wurden hier in Lehrte sehr herzlich empfangen und können ein äußerst positives Fazit für die Eröffnungsfeier ziehen. Vor allem freuen wir uns, ein Teil des regionalen Netzwerkes zu werden und der Region Hannover mit der Schaffung 50 neuer Arbeitsplätze einen Teil zurückgeben zu können“, so der Geschäftsführer Rainer Bilgeri.
- <H4> Zu den Zielen, die sich die beiden Geschäftsführer für die nahe Zukunft gesteckt haben, gehört aber nicht nur ein signifikanter personeller Zuwachs der Niederlassung in Lehrte, sondern auch die Erschließung eines erweiterten Kundenkreises über Hannover hinaus. Erste Erfolge konnten bisher schon mit den Neukunden Kählig Antriebstechnik GmbH, EDC GmbH und Columbian Carbon Deutschland GmbH verzeichnet werden. Weiterhin kann für bereits bestehende Kunden, die bislang meist aus Seesen betreut wurden, eine Verbesserung in der Reaktionszeit bei unerwarteten Störungsfällen sowie bei der Verfügbarkeit des gesamten Portfolios der TECH Unternehmensgruppe garantiert werden.
- <H4> Wir wünschen allen Mitarbeitern einen guten Start am neuen Standort in Lehrte und sehen mit Vorfreude den kommenden Projekten und einer weiterhin guten Zusammenarbeit entgegen.
- <H1> Standorte
- <H1> Standorte der TECH Unternehmensgruppe
- <H4> TECH-PLUS-GmbH – Hauptverwaltung Lehrte
- <H4> TECH Industrie-Service GmbH
- <H4> TECH-PLUS-GmbH – Hauptverwaltung Lehrte
- <H4> TECH Industrie-Service GmbH – Niederlassung Hövelhof
- <H4> TECH Industrie-Wartung GmbH
- <H4> TECH Industrie-Wartung GmbH – Niederlassung Leer
- <H1> Impressum
- <H4> TECH-PLUS-GmbH
- <H4> Mergelfeld 11
- <H4> 31275 Lehrte / Hannover
- <H4> Telefon: +49 511-13221650
- <H4> Fax: +49 511-13221660
- <H4> E-Mail: lehrte@techunternehmensgruppe.de
- <H4> Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Rainer Bilgeri, Jürgen Zinecker
- <H4> Registergericht: Amtsgericht Braunschweig Registernummer: HRB 203335
- <H4> Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 280900103
- <H4> Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Jacqueline Bülte
- <H4> Haftungshinweis und Gewährleistung
- <H4> Die Informationen auf dieser Website stellt die TECH-PLUS-GmbH ohne jegliche Zusicherung oder Gewährleistung jedweder Art, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend, zur Verfügung.
- <H4> Auch wenn wir davon ausgehen, dass die von uns gegebenen Informationen zutreffend sind, können sie dennoch Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.
- <H4> Webseite – Idee, Umsetzung, Videos – www.klausrog.com
- <H3> Kontakt
- <H4> Sehr gerne unterstützen wir Sie bei Ihren individuellen Fragen und Anregungen rund um die TECH Unternehmensgruppe. Nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular: Telefonnummern finden Sie unter Standorte.
- <H4> Datenschutz
- <H4> Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich,stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
- <H4> Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
- <H4> Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
- <H4>
- <H4> Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)
- <H4> Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem „Like-Button“ („Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.
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- <H4> Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics
- <H4> Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt.
- <H4> Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.
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- <H4> Auskunft, Löschung, Sperrung
- <H4> Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum angegeben Adresse des Webseitenbetreibers an uns wenden.
- <H4> Download AGB TECH Unternehmensgruppe
- <H4> Allgemeine Geschäftsbedingungen der
- <H4> TECH Industrie-Wartung GmbH und der TECH Industrie-Service GmbH
- <H4> (nachfolgend beide als „TECH“ bezeichnet)
- <H4> § 1
- <H4> Geltungsbereich
- <H4> 1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von TECH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit zwingende gesetzliche Vorschriften oder Individualvereinbarungen der Parteien dem nicht entgegenstehen. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen vergleichbarer Art, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
- <H4> 2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt, es sei denn, sie wurden von TECH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
- <H4> 3. Diese AGB stehen dem Auftraggeber unter www.techservicegroup.de zum Aufruf und zum Ausdruck zur Verfügung.
- <H4> 4. Diese AGB sind ausdrücklich bezogen auf die Verwendung gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- <H4> § 2 Vertragsgegenstand
- <H4> 1. Als Systemdienstleister erbringt TECH Instandhaltungs-, Service-, Montage-, Dienst- und Prüfleistungen. Hierzu gehören insbesondere die Instandhaltung/Reparatur/Reinigung, die Remontage/Montage sowie die Inspektion von Maschinen und Anlagen. Darüber hinaus übernimmt TECH die Ausführung von Lohnarbeiten und die Endkontrolle sowie die Vorbereitung des Versandes von Serienteilen von Herstellern und Zulieferern. Schließlich führt die TECH Betriebsmittelprüfungen nach DGUV/DIN durch. Leistungen von TECH (Service, Dienst-, Beratungs- und Wartungsleistung) sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, es sei denn es handelt sich um Reparatur- und Montagearbeiten.
- <H4> 2. Soweit nichts anderes vereinbart, beinhaltet der Leistungsumfang für Wartungsleistungen die Überprüfung des Wartungsgegenstands auf Zustand und Funktion in vertraglich vereinbarten Intervallen bzw. zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten. Im Rahmen der Wartung führt TECH erforderliche Einstellungen, Anpassungen, Schmierungen und Reinigungen der Maschinen und Anlagen aus. Etwaige Fehler, die am Wartungsgegenstand festgestellt werden, werden von TECH behoben, sofern diese Leistung vom Wartungsvertrag umfasst ist. Nicht vom Wartungsvertrag umfasst sind Leistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Verbrauchs- und Verschleißteilen. Dies gilt auch für Fehler am Wartungsgerät, welche auf unsachgemäßer Benutzung des Wartungsgerätes durch den Auftraggeber und seiner Mitarbeiter, auf vom Auftraggeber veranlassten Änderungen am Wartungsgerät und auf sonstigen vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen, beruhen.
- <H4> 3. Arbeiten, die nicht vom Leistungsumfang der Wartungsleistung gedeckt sind, stellen zusätzliche Leistungen von TECH dar und sind entsprechend der nachfolgenden Bedingungen gesondert zu vergüten.
- <H4> § 3 Vertragsschluss
- <H4> 1. Angebote von TECH sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Bestellungen des Auftraggebers sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder Auftragsbestätigung in Textform durch TECH verbindlich. Für Inhalt und Umfang des mit dem Auftraggeber zustande gekommenen Vertragsverhältnisses ist ausschließlich die schriftliche oder in Textform gefasste Auftragsbestätigung von TECH maßgeblich.
- <H4> 2. Alle nach der Auftragsbestätigung stattfindenden Änderungen oder Erweiterungen des Auftrages sind für TECH nur dann verbindlich, wenn sie von TECH schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
- <H4> § 4
- <H4> Vergütung
- <H4> 1. Die in der Leistungsbeschreibung genannte Vergütung ist Bestandteil des Vertrages.
- <H4> 2. Sämtliche Preise und Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweiligen, gesetzlichen Umsatzsteuer.
- <H4> 3. Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wird bei Auftragsannahme durch TECH vorausgesetzt. Entstehen nach der Annahme des Auftrages Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, wobei die Auskunft einer Auskunftei als ausreichender Nachweis gilt, so hat die TECH das Recht, sofortige Bezahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- <H4> 4. Soweit mit dem Auftraggeber keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird, hat dieser TECH die Kosten für Reisezeiten und Spesen, Unterkunft, Verpflegung und Transport zu vergüten.
- <H4> 5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Forderungen von TECH für die erbrachte Leistung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Eine Skonto-Regelung muss schriftlich vereinbart sein.
- <H4> 6.Der Auftragnehmer hat das Recht, seine Forderungen gegenüber dem Auftraggeber an Dritte abzutreten
- <H4> 7.Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, alle übrigen und noch nicht fälligen Forderungen ab dem Tag des Zahlungsverzuges als sofort fällig zu stellen
- <H4> 8. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist TECH gem. § 353 HGB berechtigt, Zinsen vom Tage der Fälligkeit an zu verlangen. Darüber hinaus ist TECH im Verzugsfall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Zusätzlich kann TECH bei Zahlungsverzug nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zum Erhalt der Vergütung einstellen.
- <H4> 9. Der Auftraggeber hat sämtliche Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Fall eines gegen ihn erfolgreich durchgeführten Rechtsstreits innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland angefallen sind.
- <H4> 10. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich Ansprüchen aus Mängeln zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenansprüche sind anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder gerichtlich entscheidungsreif
- <H4> 11. Der Auftragnehmer lehnt sich bei der Mitarbeiterentlohnung an geltende Tarifverträge in der Dienstleistungsbranche an. Aus den darauf zugrundeliegenden Entgelttarifverträgen besteht zwischen den Vertragsparteien Einigkeit darüber, dass die Preise (Stückpreis, Tagespreise, Verrechnungssatz für Zusatzarbeiten usw.) gegenüber dem Auftraggeber angepasst werden, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung/Absprache bedarf. Diese Klausel gilt nicht bei Einmal- und Projektaufträgen
- <H4> § 5
- <H4> Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- <H4> 1. Der Auftraggeber hat das Personal von TECH bei Erbringung der Leistung vor Ort auf seine Kosten zu unterstützen und stellt einen am Einsatzort zuständigen, kompetenten Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung. Er stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang kostenfrei erbracht werden und stellt dabei die erforderlichen Informationen, Räumlichkeiten, die Beleuchtung sowie die Verbrauchs- und Betriebsstoffe und Hilfsmittel wie z. B. spezielle Werkzeuge, Hebe- und Transportmittel, Strom, Wasser und Abwasser einschließlich der dazu erforderlichen Anschlüsse kostenlos zur Verfügung.
- <H4> 2. Etwaige Störungen, Fehler und Beschädigungen an den Instandhaltungs-, Montage- und Prüfobjekten hat der Auftraggeber bereits im Vorfeld TECH mitzuteilen.
- <H4> 3. Verzögert sich die Durchführung der an TECH beauftragten Leistung durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände, so hat der Auftraggeber in angemessenem Umfange die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen von TECH oder des beauftragten Personals zu tragen.
- <H4> 4. Die Mitarbeiter von TECH sind vom Auftraggeber anzuhalten, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, die Sicherheits- und sonstigen Schutzbestimmungen zu beachten und einzuhalten, die für die Arbeitnehmer des Auftraggebers gelten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Beginn der von TECH auszuführenden Arbeiten den Mitarbeitern von TECH vor Ort auf die für den Auftraggeber geltenden Sicherheits- und sonstigen Schutzbestimmungen hinzuweisen und zur Verfügung zu stellen.
- <H4> § 6 Zeitpunkt der Leistungserbringung
- <H4> 1. In der Leistungsbeschreibung ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung durch TECH festgehalten.
- <H4> 2. Sollte ein vereinbarter Termin nicht von den Vertragspartnern eingehalten werden können, so ist dies dem anderen Vertragspartner spätestens 3 Tage vor dem genannten Termin mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber eine solche Mitteilung, hat er TECH den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
- <H4> 3. Ist für die Durchführung der Leistung eine Anzahlung oder eine andere Vorleistungs- und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers vereinbart worden, ist die Erbringung der Leistung von der rechtzeitigen Anzahlung bzw. Leistung des Auftraggebers abhängig und verzögert sich die Erbringung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann TECH ihm die hierdurch entstandenen Kosten berechnen.
- <H4> 4. TECH ist zu einer angemessenen Aufschiebung betroffener Liefer- und Leistungsverpflichtungen berechtigt bei Streik, Aussperrung, sonstigen Betriebsstörungen jeder Art oder nachträglich auftretenden Schwierigkeiten in der Betriebsmittelbeschaffung, beim Versand oder Transport der Ware, es sei denn, TECH, ihre Organe oder diejenigen Erfüllungsgehilfen, denen besondere Leitungsaufgaben übertragen sind, hätten die Verzögerung vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten. Entsprechendes gilt beim Ausbleiben richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei Eintritt sonstiger behindernder Umstände, die TECH nicht zu vertreten hat. TECH wird in Fällen, in denen eine Verzögerung der Leistung absehbar ist, unverzüglich unter Angabe der Gründe und Bekanntgabe des voraussichtlichen Leistungszeitpunktes mitteilen, dass die Leistung nicht termingerecht erbracht werden kann.
- <H4> 5. Innerhalb der vereinbarten Lieferfristen ist TECH berechtigt, bei unveränderter Gesamtleistung auch Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
- <H4> 6. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins ist es für den Verzugseintritt erforderlich, dass TECH eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt wird. Nach fruchtlosem Ablauf ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Nichterbringung der Leistung auf Umständen beruht, die TECH zu vertreten hat.
- <H4> § 7 Mängel
- <H4> 1. Der Auftraggeber hat einen festgestellten Mangel unverzüglich gegenüber TECH anzuzeigen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen ab Ablieferung der Sache bei TECH eingeht. Soweit eine Abnahme durchgeführt wird, sind offensichtliche Mängel bei der Abnahme zu rügen. Die Rüge verdeckter Mängel ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Kalendertagen ab deren Entdeckung bei TECH eingeht. Bei Nichteinhaltung der Rügefrist gilt die Ware bzw. die Leistung von TECH als vom Auftraggeber genehmigt. Dies gilt auch für von TECH erbrachte Teilleistungen.
- <H4> 2. Nachgewiesene Mängel beseitigt TECH nach eigener Wahl unentgeltlich oder liefert gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfreien Ersatz. Kommt TECH seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nicht nach, so hat der Auftraggeber TECH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Führt die Nachbesserung nicht zum Erfolg, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung beanspruchen.
- <H4> 3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, selbständig Änderungen an der beanstandeten Leistung oder dem beanstandeten Leistungsgegenstand vorzunehmen. In diesem Fall verliert der Auftraggeber seine Mängelansprüche.
- <H4> 4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
- <H4> 5. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Auftraggeber erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder TECH die Nacherfüllung verweigert. Gleiches gilt für das Recht der Minderung der Vergütung. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen gemäß den folgenden Bedingungen des § 9
- <H4> bleibt davon unberührt. Ein Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere auf Ersatz mittelbarer und/oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
- <H4> 6. Von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind Verschleißteile wie Fette, Öle, Schlauchpakete, außenliegende Peripherieverbindungen, auf Torsion und Biegung beanspruchte Kabel und als Verschleißteile ausgewiesene Komponenten (siehe Ersatz- und Verschleißteilliste). Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung Dritter, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung und ungeeigneter Betriebsmittel.
- <H4> 7. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren zwölf Monate ab Ablieferung der Sache bzw. Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TECH und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- <H4> § 8
- <H4> Gefahrübergang
- <H4> 1. Bei der Lieferung von Anlagen oder Bauteilen geht die Gefahr mit der Lieferung auf den Auftraggeber über. Bei Instandhaltungs-, Montage- und Lohnarbeiten sowie Prüfleistungen geht die Gefahr mit Leistungserbringung auf den Auftraggeber über.
- <H4> 2. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe an einen Transportunternehmer, spätestens aber mit dem Verlassen der Räumlichkeiten, von TECH auf den Auftraggeber über.
- <H4> 3. Verzögert sich aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, der Versand, der Beginn und/ oder die Durchführung der Arbeiten von TECH oder kommt der Auftraggeber aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber ab Eintritt der Verzögerung über.
- <H4> § 9Haftung
- <H4> 1. Die TECH haftet nur für die vertraglich vereinbarte Leistung.
- <H4> 2. TECH haftet gemäß den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von TECH, seinen gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung von dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, auf Arglist oder auf Übernahme einer Garantie von TECH beruhen.
- <H4> 3. TECH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten, wie z. B. die mangelfreie Leistung oder Lieferung der Sache). TECH haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Deckungssumme des Haftpflicht-Versicherungsvertrages beträgt je Schadenereignis 5.000.000,00 € pauschal für Personen-, Sach- und Produktvermögensschäden, höchstens 10.000.000,00 € für alle Schadensfälle eines Jahres.
- <H4> 4. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet TECH nicht.
- <H4> 5. Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von TECH betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von TECH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- <H4> 6. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Auftraggebers von Schadensursache und / oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, falls auf Seiten von TECH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, sowie bei einer von TECH zu vertretenden Verletzung oder Tötung von Personen.
- <H4> 7. Jeglicher Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber der TECH die Durchführung der Nachbesserungsversuche nicht ermöglicht, verweigert oder unzumutbar erschwert. Er ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Anweisung des Auftraggebers oder auf von ihm gestellte Arbeits-/Prüf- und Betriebsmittel (z.B. Reinigungsmittel, Messgeräte) zurückzuführen ist.
- <H4> 8. Besteht der Auftraggeber trotz widriger Wetterumstände auf eine Weiterführung der Leistungserbringungen durch TECH (z.B. bei Remontage/Montage), so geht die Haftung für die etwaig aufgrund der widrigen Wetterumstände verursachten Schäden auf den Auftraggeber über.
- <H4> 9. Die Haftung für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn wird ausgeschlossen.
- <H4> § 10 Höhere Gewalt / force-majeure-Klausel
- <H4> Im Falle höherer Gewalt und anderer von TECH nicht zu vertretender Umstände, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, behördlichen Eingriffen und dergleichen – auch wenn sie bei einem Vorlieferanten eintreten – verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn TECH dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird. Wird durch einen solchen Umstand die Lieferung oder Leistung dauerhaft unmöglich oder ist TECH aufgrund eines solchen Umstandes berechtigt, die Leistung zu verweigern (§§ 275 Absätze 2 und 3 BGB) kann TECH vom Vertrag zurücktreten. Verlängert sich die Lieferzeit durch einen vorbezeichneten Umstand oder wird TECH von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
- <H4> § 11 Umfang der Lohnarbeiten und Endkontrolle
- <H4> Soweit TECH Lohnarbeiten, Endkontrollen und Qualitätsprüfungen für den Auftraggeber erbringt, werden diese Leistungen entsprechend den spezifizierten Anforderungen des Auftraggebers erbracht, d. h. die Prüfleistungen beziehen sich ausschließlich auf die vom Auftraggeber gestellte spezifizierte Prüfanforderung. Soweit nichts anders vereinbart wird, erfolgt eine Prüfung, die über die vom Auftraggeber spezifizierte Prüfanforderung hinausgeht (z. B. hinsichtlich bestimmter Sicherheitsvorschriften, Qualitätssicherungsstandards, EN- oder DIN-Normen, sonstige technische Normen und Standards) nicht.
- <H4> § 12 Vertraulichkeit/Datenschutz
- <H4> 1. TECH ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. TECH wird personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß dessen schriftlicher Weisung nach § 11 BDSG verarbeiten.
- <H4> 2. Die Vertragspartner werden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bekanntwerdenden, als vertraulich bezeichneten oder der Natur der Sache nach üblicherweise als vertraulich anzusehenden Informationen oder Informationsmaterialien zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln und diese ausschließlich im Rahmen der von diesem Vertrag erfassten Leistungen verwenden. Eine Nutzung oder Weitergabe der als vertraulich anzusehenden Informationen oder Informationsmaterialien an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei unzulässig. Diese Verpflichtungen bleiben für beide Vertragspartner auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Die Nutzung von Daten in anonymisierter Form zu Darstellungs- und Verdeutlichungszwecken über den konkreten Projektrahmen hinaus ist TECH gestattet.
- <H4> 3. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit verpflichten sich die Parteien, es zu unterlassen, die Vertriebsmitarbeiter, leitenden Angestellten und die gewerblichen Fachkräfte des jeweiligen Vertragspartners gezielt abzuwerben oder durch Dritte abwerben zu lassen. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung zahlt die verstoßende Partei an die vertragstreue Partei eine von der vertragstreuen Partei festzusetzende, angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann.
- <H4> § 13> Urheberrechte
- <H4> An Zeichnungen, Plänen, Kostenvoranschlägen, Leistungsverzeichnissen, Vorschlägen und anderen Unterlagen sowie Kopien von diesen Unterlagen, die dem Auftraggeber überlassen werden, behält sich TECH sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen und/oder Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit den von TECH gelieferten Waren und erbrachten Leistungen vertragsgemäß verwendet und Dritten nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von TECH zugänglich gemacht werden. Programme und dazugehörige Dokumentationen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch im Geschäftsbetrieb des Kunden bestimmt.
- <H4> § 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- <H4> 1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen TECH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
- <H4> > 2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die TECH Industrie-Wartung GmbH ist Göttingen; für die TECH Industrie-Service GmbH ist es Seesen. TECH ist daneben auch berechtigt, den Kunden an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen (Wahlrecht).
- <H4> §15 Sonstiges
- <H4> 1. Es bestehen neben dem schriftlichen Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine weiteren Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wobei auf das Formerfordernis nur durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung für den Einzelfall verzichtet werden kann.
- <H4> 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine etwaig unwirksame Regelung durch eine Bestimmung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte, rechtliche und wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht werden kann.
- <H4> 3. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die etwaigen, unwirksamen Regelungen auf ein Maß zurückzuführen, bei dem sie rechtswirksam sind (geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Bestimmungen).
- <H4> Stand: 01.11.2016
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